CNM.BePort.AusbilderkarteOnline
Geeignete Ausbildungsbetriebe sind eine wesentliche Voraussetzung für eine qualifizierte und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Berufsausbildung.
Das Berufsbildungsgesetz verpflichtet die Industrie- und Handelskammern, die Eignung der Ausbildungsstätten festzustellen und zu überwachen. Mit der Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bestätigen sie die Eignung der Ausbildungsstätte. Für diese Aufgabe, die mit einer ausführlichen Beratung verbunden ist, steht die Ausbildungsberatung der Abteilung Berufsbildung zur Verfügung.
Unternehmen, die bereits ausbilden oder zukünftig ausbilden möchten, können ab sofort mit der Web-basierten Datenbankanwendung CNM.BerufsPortal.AusbilderkarteOnline ihre Ausbilderdaten und die Daten der Ausbildungsstätte online eintragen. Die Anwendung fragt dann die fachliche Kompetenz, die benannten Berufe sowie die berufs- und arbeitspädagogische Eignung ab. Als erste Industrie- und Handelskammer hat die IHK Kassel die Anwendung im Einsatz. Weiterführende Informationen erhalten Sie von Herrn Khaled Azzam, azzam@comnetmedia.de sowie über unser Produktblatt AusbilderkarteOnline.
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